Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenschutz für gesetzlich Versicherte

Der Auslandskrankenschutz für gesetzlich Krankenversicherte
Bei Reisen über die Landesgrenze ist ein Auslandskrankenschutz vor allem für gesetzlich Krankenversicherte unverzichtbar. In allen Ländern mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen - dazu gehören in der Regel alle außereuropäischen Länder, aber auch Zypern und einige osteuropäische Staaten – ist man Privatpatient und muss für anfallende Kosten selbst aufkommen.

Auslandskrankenschutz für Privatversicherte

Doch auch bei privat Krankenversicherten ist ein zusätzlicher Auslandskrankenschutz oft dringend anzuraten. Im Ausland anfallende Krankenkosten lassen sich durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung abdecken, und die oftmals vereinbarte Selbstbeteiligung der privaten Krankenvollversicherung ist damit hinfällig. Zudem kann dadurch eine mögliche Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung gerettet werden.

Was leistet eine Auslandsreise-Krankenversicherung

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen weltweiten Schutz (ab Grenzübertritt) für die finanziellen Folgen einer Heilbehandlung wegen Krankheit oder ärztlichen Behandlung auf Grund eines Unfalles im Ausland. Neben freier Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort umfassen die Leistungen oftmals die volle oder teilweise Kostenerstattung u.a. für: Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen, Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen, Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus, Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport.

Was ist die: Gesetzliche Krankenversicherung?

Alle Arbeitnehmer und manche Selbstständige und Freiberufler müssen sich bei einem monatlichen Verdienst bis unter der Pflichtversicherungsgrenze von 3.900 EUR monatlich (Stand: 01.07.2005) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Bei Erreichen der Grenze besteht eine Befreiungsmöglichkeit und damit das Recht, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Neben der Vollversicherung und der Teilversicherung für Beihilfeberechtigte bietet die PKV verschiedene Zusatztarife zur Ergänzung der GKV.